„Mir ist bewusst, dass Sie nicht hier sind, weil Sie möchten, sondern weil Sie müssen. Meine Arbeit beginnt mit der genauen Analyse Ihrer Situation. Mein Auftrag ist, Ihre Interessen mit einer klaren Strategie und konsequenter Vertretung in jeder Phase des Verfahrens durchzusetzen.“
Strafverteidigung mit klarer Strategie in komplexen Verfahren
Komplexe Strafverfahren erfordern frühzeitige Analyse, klare Entscheidungen und Erfahrung in den entscheidenden Momenten des Verfahrens.
Mag. Günther Rebisant berät und vertritt in anspruchsvollen Strafverfahren – von der Entwicklung der Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung vor Rechtsmittel- und Höchstgerichten.
Strategie für eine erfolgreiche Verteidigung
Analyse
Am Beginn jedes Verfahrens steht die genaue Analyse: Welche Vorwürfe bestehen? Welche Beweise sind entscheidend? Wo liegen rechtliche Ansatzpunkte?
Strategie
Auf Basis dieser Analyse wird entschieden, welche Schritte rechtlich sinnvoll sind und welche Risiken vermieden werden müssen.
Umsetzung
Entscheidend ist nicht nur die richtige Strategie, sondern ihre konsequente Umsetzung in jeder Phase des Verfahrens.
”„Es geht nicht um Formalitäten, sondern um die strategische Frage: Wann mache ich was? Ich konzentriere mich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen auf das Wesentliche – und zwar ausschließlich auf das, was für Ihre Vertretung rechtlich entscheidend ist.“
Mag. Günther Rebisant
Strategische Vertretung vor Rechtsmittel- und Höchstgerichten
Die erfolgreiche Vertretung vor Rechtsmittelgerichten erfordert nicht nur genaue Kenntnis des Strafprozessrechts, sondern vor allem die Fähigkeit, aus umfangreichen Verfahren jene rechtlichen Fehler herauszuarbeiten, die für das Ergebnis entscheidend sind.
Mag. Günther Rebisant hat zahlreiche Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof und den Oberlandesgerichten geführt. Seine Tätigkeit verbindet wissenschaftlich fundierte Kenntnisse des Strafprozessrechts mit praktischer Erfahrung aus zahlreichen komplexen Strafverfahren. Gerade in komplexen Strafverfahren können Fehler in der Beweiswürdigung oder Verfahrensführung entscheidend sein. Ihre Erkennung und gezielte Geltendmachung gehört zu den zentralen Aufgaben erfolgreicher Rechtsmittelverteidigung. Im Mittelpunkt steht nicht das Rechtsmittel als Formalität, sondern die strategische Frage: Wo liegt der entscheidende Rechtsfehler – und wie kann er erfolgreich geltend gemacht werden?
Rechtsfehler und Begründungsmängel erkennen und geltend machen
- Schuldspruch wegen schweren Betrugs aufgehoben, weil die Feststellungen zur Tathandlung nicht ausreichend begründet waren (OGH 4. 9. 2024, 15 Os 39/24k)
- Schuldspruch wegen Untreue aufgehoben, weil der Vorsatz des Angeklagten nicht ausreichend festgestellt war (OGH 18. 6. 2024, 11 Os 156/23k)
- Schuldspruch wegen betrügerischer Krida aufgehoben, weil wesentliche Beweismittel nicht berücksichtigt wurden (OGH 27. 8. 2014, 15 Os 67/14p)
- Schuldspruch wegen Untreue aufgehoben, weil der Vorsatz des Angeklagten nicht ausreichend festgestellt war (OGH 30. 1. 2014, 12 Os 117/12s, 118/12p, „Libro“)
- Schuldspruch wegen Untreue aufgehoben, weil die Begründung widersprüchlich war (OGH 22. 12. 2010, 14 Os 143/09z, „BAWAG“)
Verfahrensfehler rügen und Rechte durchsetzen
- Schuldspruch wegen Untreue aufgehoben, weil der „nachvollziehbare Befund“ des betriebswirtschaftlichen Sachverständigen nicht vorgekommen ist (OGH 30. 8. 2022, 11 Os 104/21k)
- Schuldspruch wegen Begünstigung eines Gläubigers aufgehoben, weil wesentliche Beweismittel nicht vorgekommen sind (OLG Wien 28. 4. 2022, 31 Bs 343/21z, 395/21x)
- Schuldspruch wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringen von Abfällen aufgehoben, weil wesentliche Beweismittel nicht vorgekommen sind (OLG Linz 30. 8. 2021, 9 Bs 49/21a, 50/21y)
- Beschluss auf Verwertung von Bankguthaben von fast 400.000 Euro aufgehoben, weil das Verfahren unzulässig war (OGH 29. 7. 2021, 12 Os 45/21s)
- Beschluss auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens aufgehoben und Antrag des mutmaßlichen Opfers auf Fortführung zurückgewiesen, weil der Antrag unzulässig war (OGH 13. 4. 2021, 11 Os 29/21f)
Komplexe Rechtsfragen höchstgerichtlich klären
- Schuldspruch wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs aufgehoben, weil die österreichische Strafgerichtsbarkeit nicht ausreichend festgestellt war (OGH 26. 2. 2025, 15 Os 96/24t, 97/24i)
- Schuldspruch wegen betrügerischer Krida aufgehoben, weil die Anklage überschritten wurde (OGH 27. 8. 2013, 14 Os 45/13v)
Fachliche Expertise und öffentliche Einordnung
Mag. Günther Rebisant wird regelmäßig als strafrechtlicher Experte zu komplexen Verfahren und aktuellen Fragen des Strafprozesses in Medien eingeordnet.
Wirtschaftsstrafrecht und Großverfahren
- Causa Eurofighter: Die Gründe für die Freisprüche (Die Presse, 28. 3. 2026)
- Der Eurofighter-Prozess als Ratespiel (Die Presse, 11. 3. 2026)
- Was Grasser in Straßburg erreichen könnte (Die Presse, 22. 4. 2025)
- Schmiergeld beim Kauf der Eurofighter: Anklage fertig (Die Presse, 10. 12. 2024)
- Stolperstein für den Richter von Sebastian Kurz (Die Presse, 5. 10. 2024)
- „Angriff“ auf Lead Horizon (Kronen Zeitung, 10. 6. 2023)
- Causa Kurz: Wer die Star-Anwälte der Türkisen sind (Kurier, 29. 10. 2021)
Strafprozess und Justizsystem
Wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht
Die wissenschaftliche Befassung mit Strafprozessrecht und Rechtsprechung bildet die Grundlage für die praktische Verteidigungsarbeit in komplexen Strafverfahren.
Strafprozessrecht
- Rebisant, Erneuerung des Strafverfahrens, §§ 363a–363c StPO, in Nordmeyer (Hrsg), Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung, Manz 2021
- Rebisant, Rechtsmittel, § 24 VbVG, in Birklbauer/Oberressl/Wiesinger (Hrsg), Kommentar zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, Verlag Österreich 2024
- Rebisant, Die Geltendmachung von Rechtsfehlern nach Rechtskraft durch den Verteidiger (Erneuerungsantrag, Wahrungsbeschwerde), in Kier/Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung, 2. Auflage, Manz 2022
- Rebisant, Künstliche Intelligenz erreicht kein einem Höchstgericht angemessenes Argumentationsniveau – Entscheidungsanmerkung zu OGH 7. 10. 2025, 14 Os 95/25i, ÖJZ 2026/3, 302
- Rebisant, Fehlende Verteidigerunterschrift beim Erneuerungsantrag – Entscheidungsanmerkung zu OGH 11. 9. 2024, 13 Os 60/24h, 61/14f, 62/24b, 63/24z, ÖJZ 2025/8, 493
- Rebisant, Untrennbarkeit von Zustimmung zum Vortrag und Einverständnis mit Verlesung? – Entscheidungsanmerkung zu OGH 18. 6. 2024, 11 Os 38/24h, ÖJZ 2025/3, 184
- Rebisant, Befreiungsverzicht eines Zeugen – Entscheidungsanmerkung zu OGH 23. 4. 2024, 11 Os 133/23b, ÖJZ 2024/13, 842
- Rebisant, Mangelhafter Schuldspruch: Klarstellung oder Aufhebung?, ÖJZ 2015/125, 924–935
Wirtschaftsstrafrecht
- Rebisant/Schmieder, Gerichtliches Finanzstrafverfahren, in Leitner/Brandl/Kert (Hrsg), Handbuch Finanzstrafrecht, Linde 2017
- Rebisant, Sachbeschädigung (§ 125 StGB), Schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) und Datenbeschädigung (§ 126a StGB), in Nordmeyer (Hrsg), Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2. Auflage, Manz 2020
- Rebisant, Entziehung von Energie (§ 132 StGB), in Nordmeyer (Hrsg), Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 2. Auflage, Manz 2017
”„Meine Stärke liegt in der fundierten Kenntnis des Strafprozessrechts. Gerade im Strafverfahren ist das Verfahrensrecht entscheidend dafür, dass Ihre Rechte wirksam durchgesetzt werden.“
Mag. Günther Rebisant
Fachvorträge und wissenschaftlicher Austausch
Die Fachvorträge zeigen die laufende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit zentralen Fragen des Strafprozesses, der Verteidigungsstrategie und des Wirtschaftsstrafrechts. Die Einladungen durch Institutionen der Rechtspflege und Fachveranstaltungen belegen die fachliche Anerkennung dieser Expertise.
Strafverteidigung und Hauptverhandlung
- Rechtliches Gehör vor Urteilsausfertigung: Bemerkungen des Angeklagten zum Inhalt von Aktenstücken in der Hauptverhandlung, 15. Sitzung der Strafrechtskommission des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, Wien, 7. 11. 2025
- Aktuelle Themen zur Vertretung in der Hauptverhandlung, Jahrestagung Wirtschaftsstrafprozess 2024, Steigenberger Hotel Herrenhof, 14. 11. 2024
- Vorträge, Vorhalte und Vorlesungen – Mündlichkeit und Unmittelbarkeit in der Hauptverhandlung, Seminar der Fachgruppe Strafrecht der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, St. Gilgen, 20. 10. 2023
- Anträge zur Durchsetzung der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung, Jahrestagung Wirtschaftsstrafprozess 2022, Steigenberger Hotel Herrenhof, 3. 11. 2022
- Vorhalte, Vorlesungen und Vorträge in der Hauptverhandlung sowie Beschädigung kritischer Infrastruktur (§ 126 Abs 1 Z 5 StGB), 48. Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie, Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Fachgruppe Strafrecht, Ottenstein, 20. 2. 2020
Rechtsmittel und Verfahrensrechte
- Gewährung, Beschränkung und Verweigerung der Akteneinsicht und die Verarbeitung personenbezogener Daten, 49. Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie, Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Fachgruppe Strafrecht, Ottenstein, 11. 4. 2024
- Rechtsmittel gegen den Verantwortlichkeitsausspruch über belangte Verbände: Parteistellung, Befugnis, Bindungswirkung, Mittagsdiskussionsrunde Wirtschafts- und Finanzstrafrecht, Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie, 15. 6. 2022
- Die Geltendmachung von Rechtsfehlern nach Rechtskraft durch den Verteidiger, Jahrestagung Strafverteidigung mit Strategie, Hotel de France, Wien, 28. 5. 2019
- Prozessgegenstand und Neuerungen im Beschwerdeverfahren, Seminar der Fachgruppe Strafrecht der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, St. Gilgen, 4. 10. 2017
- Mangelhafter Schuldspruch: Klarstellung oder Aufhebung?, 42. Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie, Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Fachgruppe Strafrecht, Ottenstein, 27. 2. 2014
Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht
- Aktuelle Fragen des Verbandsverfahrens, Aktuelle Fragen aus Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, Juridicum, 18. 6. 2024
- Zusammenwirken zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht im Ermittlungsverfahren, 46. Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie, Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Fachgruppe Strafrecht, Ottenstein, 22. 2. 2018
- Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zum Sachverständigenbeweis, Hauptversammlung der Fachgruppe Strafrecht der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Landesgericht für Strafsachen Wien, 30. 11. 2015
- Waffengleichheit beim Sachverständigenbeweis: OGH, VfGH und StPRÄG 2014, Aktuelle Fragen aus Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, Bundesministerium für Justiz, Palais Trautson, 11. 6. 2015
- Sachverständigenbeweis nach dem StPRÄG 2014, 43. Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie, Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Fachgruppe Strafrecht, Ottenstein, 26. 2. 2015
- Tatbestandliche Handlungseinheit – Grundlagen und Grenzen, Seminar der Fachgruppe Strafrecht der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Schlosshotel Gabelhofen, 18. 9. 2014
Akademische Lehre im Straf- und Strafprozessrecht
Die Lehrtätigkeit im Straf- und Strafprozessrecht verbindet wissenschaftliche Arbeit mit der Vermittlung strafrechtlicher Methodik und Praxis.
Universität Wien – Institut für Strafrecht und Kriminologie
- Vorlesung aus Strafprozessrecht, Sommersemester 2014 (gemeinsam mit Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch)
- Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht, Sommer- und Wintersemester 2014
- Repetitorium aus Straf- und Strafprozessrecht, Wintersemester 2012 und Wintersemester 2014
- Anfängerpflichtübung aus Strafrecht, Sommersemester 2012 bis 2014
Fachhochschule Wiener Neustadt
- Wirtschaftsstrafrecht, Studiengang Wirtschaftskriminalität & Cyber Crime, 2015 bis 2024
Werdegang zwischen Justiz, Wissenschaft und Strafverteidigung
Der berufliche Werdegang verbindet gerichtliche Erfahrung, wissenschaftliche Tätigkeit und langjährige Praxis in der Strafverteidigung. Diese unterschiedlichen Perspektiven prägen den strategischen Zugang zu komplexen Strafverfahren.
Erfahrung in der Justiz
- März 2012 bis August 2012: Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Obersten Gerichtshof in Strafsachen
- September 2008 bis Mai 2009: Rechtspraktikant zur Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien
Wissenschaft und Lehre
- April 2011 bis Mai 2015: Universitätsassistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie bei Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch an der Universität Wien
- März 2013 bis Mai 2024: Lehrbeauftragter an der FH Wiener Neustadt
Strafverteidigung und anwaltliche Praxis
- Seit Februar 2020: Rechtsanwalt und Partner mit Schwerpunkt auf Strafverteidigung in komplexen Strafverfahren bei Rebisant Rechtsanwälte
- August 2017 bis Jänner 2020: Rechtsanwalt und Partner mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht bei Deloitte Legal
- Juni 2015 bis Juli 2017: Rechtsanwalt und zur Rechtsanwaltsanwärter mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bei LeitnerLaw
- Juli 2009 bis August 2010: Rechtsanwaltsanwärter bei Rechtsanwalt Dr. Ernst Schillhammer
Ausbildung und Qualifikationen
Die fachliche Spezialisierung auf Straf- und Strafprozessrecht begann bereits im Studium und wurde durch weitere Qualifikationen im Finanzstrafrecht vertieft.
- Oktober 2004 bis April 2008: Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Strafjustiz und Kriminalwissenschaft mit ausgezeichnetem Erfolg
- Juni 2016: Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
- Juni 2017: Lehrgang Finanzstrafrecht mit Auszeichnung
Berufliche Funktionen und fachliche Mitgliedschaften
Die Funktionen und Mitgliedschaften zeigen die institutionelle Verankerung in der Anwaltschaft, der strafrechtlichen Fachwelt und berufsrechtlichen Gremien.
Berufliche Funktionen
- Seit April 2019: Prüfungskommissär für die Rechtsanwaltsprüfung
- April 2019 bis Juni 2022: Mitglied des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien
Fachliche Mitgliedschaften
- Seit April 2023: Austrian White Collar Crime Association (AWCCA)
- Seit Oktober 2017: Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter, außerordentliches Mitglied der Fachgruppe Strafrecht
- Seit März 2017: Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen
- Seit Februar 2012: Österreichische Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie
- Seit Juli 2009: Rechtsanwaltskammer Wien


